Erwünschte Harmonie. Die Gründung der Friedrichs-Universität Halle als Instrument brandenburg-preußischer Konfessionspolitik – Motive, Verfahren, Mythos (1680-1713)
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Lange Zeit wurde die Fridericiana in Halle in ihren Anfängen als Reformuniversität des Pietismus und der Aufklärung verstanden. Bei gründlicher Untersuchung der Quellen zeigt sich jedoch ein anderes Bild. Der Universitätsgründung lag kein auf Pietismus und Aufklärung zielendes, von kurfürstlicher Seite durchgeplantes, reformpolitisches Programm zugrunde. Vielmehr entsprach sie der Logik eines seit 1613 entwickelten konfessionspolitischen Handlungskatalogs, der auf die Selbst-Reformation der mehrheitlich lutherischen Untertanen und die Förderung der Reformierten setzte. In Halle wurde diese Politik seit der Eingliederung des Herzogtums Magdeburg in den hohenzollernschen Territorialverbund 1680 etabliert und mit der Universitätsgründung noch einmal forciert. Die Herstellung einer innerlutherischen Vielfalt an der Fridericiana durch eine vermeintlich innovative, auf Pietisten und Frühaufklärer ausgerichtete Personalstrategie war dabei nur ein Umweg zum Erreichen des konfessionspolitischen Ziels. Damit wird sowohl mit dem Mythos der Reformuniversität Halle als auch mit dem Mythos der preußischen Toleranz aufgeräumt. Vielmehr überlagerten sich an der Universität und in der Stadt Halle Ende des 17. Jahrhunderts grundlegende Konflikte um Rechtgläubigkeit und konfessionelle Identitätsstiftung im Luthertum in exemplarischer Weise. Die Analyse der Auseinandersetzungen zwischen Universitätsprofessoren, hallischer Stadtgeistlichkeit und Berliner Zentralregierung führt zu innovativen Erklärungen für die Entstehung des Halleschen Pietismus und sein Verhältnis zur lutherischen Orthodoxie und zur Aufklärung im Rahmen lutherischer Konfessionskultur. Vorwort I. Einleitung 1. Forschungsprofil 1.1. Problemstellung 1: Toleranz als Merkmal brandenburg-preußischer Konfessionspolitik 1.2. Problemstellung 2: Reformuniversität Halle 2. Forschungsdesign 2.1. Die Reaktivierung des Konfessionalisierungsparadigmas 2.2. Die Einführung der Kategorien ‚Identität’ und ‚Erfahrung’ 2.3. Definitorische Voraussetzungen 2.3.1. Lutherische Orthodoxie – Konkordienluthertum – Traditionelles Luthertum 2.3.2. Pietismus – Pietistische Akteure 2.3.3. Aufklärung – Naturrecht 3. Quellen II. Politische Erfahrung und konfessionelle Identität 1. Erfahrung als prozessuale Kategorie für Politikgestaltung. Die brandenburg-preußische Konfessionspolitik 1613–1668 1.1. Die Generierung eines konfessionspolitischen Handlungskatalogs 1613–1615 1.2. Die konfessionspolitische Nutzung der binnenkonfessionelllutherischen Strömung der Helmstedter Theologie 1.3. Die Weiterentwicklung des konfessionspolitischen Handlungskatalogs 1652–1668 2. Konfessionelle Identität als konstituierendes Merkmal einer ständischen Formation. Die Kommunikation zwischen Ständen und Regierung im Herzogtum Magdeburg 1650/1680 2.1. Die Auseinandersetzung um den Bestandsschutz lutherischer Identität 2.2. Die Auseinandersetzung um den obrigkeitlichen Anspruch auf äußere Kirchenleitung 3. Kollisionsfall. Das Ringen um das Simultaneum in der Stadt Halle ab September 1680 3.1. Neuer Bekenntnisstand und neues Herrschaftsverständnis 3.2. Eingriffe in den Bestand des traditionellen Luthertums 3.2.1. Die Konsistorialverfassung 3.2.2. Die Konkordienformel als Code konfessioneller Identität 3.2.3. Die Ritualpraxis als Abgrenzungsmerkmalkonfessioneller Identität 3.2.4. Die Multiplikation der reformierten Bekenntnisträger 4. Zusammenfassung III. Konfessionspolitik und Universität 1. Bildungsoffensive. Die Gründung der Friedrichs-Universität Halle als neues Wirkungsfeld für erfahrungsgeleitete Konfessionspolitik ab 1688/1691 1.1. Die Ausgangssituation der Ritterakademie 1.2. Koinzidenz zwischen dem naturrechtlichen Denken Christian Thomasius’ und der brandenburg-preußischen Konfessionspolitik 1.3. Konfessionspolitische Kontinuität in der Berufungspolitik 1691 1.3.1. Die Einbeziehung der hallischen Akademiker 1.3.2. Binnenkonfessionelle Pluralität als Motiv für die Besetzung der theologischen Fakultät 1.3.3. Die Berufung August Hermann Franckes im Rahmen des konfessionspolitischen Handlungskatalogs 1691/92 1.4. Unverdächtige Juristen 1.5. Vernetzte Mediziner 1.6. Philosophische Grundlagenbildung 1.7. Die Aufsichtsorgane der Universität als konfessionspolitische Kräfte 1.7.1. Die Oberkuratoren 1.7.2. Der Kanzler 2. Umkämpfte Identität. Die Antizipation der konfessionellen Wirkmächtigkeit der Friedrichs-Universität im Streit 1691–1700 2.1. Etablierung und Raumgreifung 2.1.1. Die Erlangung der Jurisdiktion über die Studenten 2.1.2. Universitätsfinanzierung und Besetzung des öffentlichen Raums 2.1.3. Die Schulkirchennutzung als Zeichen konfessioneller Gemengelage 2.2. Deutungskonflikte um konfessionelle Identität und Heterodoxie 2.2.1. Das binnenkonfessionelle Patt 2.2.2. Die Abgrenzung zum Spiritualismus 2.2.3. Der Umgang mit konfessionellen Codes in den Universitätsstatuten 2.2.4. Die Eingriffe in die Ritual- und Zeremonialpraxis 2.3. Orthodoxie und Umdeutung konfessioneller Identität 2.3.1. Die personalpolitische Nutzung konfessioneller Codes 2.3.2. Die Verlagerung der Deutungshoheit über die lutherische Identität zur hallischen Universitätstheologie 3. Zusammenfassung IV. Misserfolg und Neuausrichtung 1. Fortsetzung des konfessionspolitischen Handlungskatalogs 1700–1713 1.1. Allgemeine Entwicklungen 1.2. Die Errichtung einer gemischtkonfessionellen theologischen Fakultät 2. Abgrenzungsbemühungen der Universitätstheologie gegenüber Christian Thomasius 1693–1713 2.1. Ordnungskonflikte 2.2. Identitätskonflikte 3. Konfessionspolitische Neujustierung um 1700 3.1. Die Glauchischen Anstalten 3.2. Der Wandel der Konfessionspolitik durch die ‚Besserung der Welt’ 4. Zusammenfassung V. Schluss 1. Fazit 2. Ausblick VI. Quellen- und Literaturverzeichnis 1. Quellen 1.1. Ungedruckte Quellen 1.2. Gedruckte Quellen 2. Literatur 2.1. Gedruckte Literatur 2.2. Ungedruckte Literatur 3. Digitale Medien Orts- und Personenregister
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